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Pflegereform 2027: die geplanten Beiträge und wen sie wirklich treffen.

Das Pflegeneuordnungsgesetz soll die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze heben. Was der Referentenentwurf für Gutverdiener bedeutet, in Euro gerechnet.

Von Lukas Becker · Zuletzt aktualisiert: 2. September 2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten

Neben dem Sprung der Versicherungspflichtgrenze bereitet die Bundesregierung für 2027 einen zweiten Eingriff vor, der dieselbe Gruppe trifft: Gutverdiener in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 5. Juni 2026 sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2027 von der Grenze der Krankenversicherung abzukoppeln und auf das deutlich höhere Niveau der Versicherungspflichtgrenze zu heben. Dazu kommt ein höherer Kinderlosen-Zuschlag. Beschlossen ist noch nichts, das Gesetz steht am Anfang des parlamentarischen Verfahrens. Diese Seite zeigt die geplanten Zahlen, rechnet sie in Euro um und ordnet ein, wer betroffen ist und wer nicht.

Lukas Becker mit dem Sozialgesetzbuch bei der Einordnung der Pflegereform 2027
Referentenentwurf statt Gesetz: Die Zahlen sind Planungsstand und auf dieser Seite als solcher gekennzeichnet
84.600 €
geplante Beitragsbemessungsgrenze Pflege 2027 (JAEG-Niveau, voraussichtlich)
+59 €
Pflege-Mehrbeitrag pro Monat am Deckel (kinderlos, voraussichtlich)
0,7 %
geplanter Kinderlosen-Zuschlag ab 2027 (bisher 0,6 %)
1.419 €
GKV-Höchstbeitrag inkl. Pflege 2027 mit PNOG (kinderlos, voraussichtlich)

Quellen: Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (BMG, 05.06.2026); GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Bundestagsbeschluss vom 10.07.2026). Alle 2027er-Werte sind Prognosen bis zur Verkündung von Gesetz und Rechengrößenverordnung.

Worum es geht: eine eigene, höhere Grenze für die Pflege

Bisher ist die Rechnung einfach: Die Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung ist identisch mit der Grenze der Krankenversicherung, 2026 also 69.750 Euro im Jahr oder 5.812,50 Euro im Monat. Wer mehr verdient, zahlt auf den Teil darüber weder Kranken- noch Pflegebeitrag. Das PNOG will diese Kopplung aufbrechen:

Krankenversicherung (bleibt)

Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze der GKV, 2027 voraussichtlich 76.500 Euro (6.375 Euro im Monat) nach der bereits beschlossenen Sondererhöhung aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Pflegeversicherung (geplant neu)

Eigene Beitragsbemessungsgrenze auf dem Niveau der Versicherungspflichtgrenze, 2027 voraussichtlich 84.600 Euro (7.050 Euro im Monat). Das sind rund 8.100 Euro mehr beitragspflichtiges Einkommen als in der Krankenversicherung.

Dazu kommen zwei weitere Finanzierungsbausteine aus dem Entwurf: Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll von 0,6 auf 0,7 Prozent steigen und für Minijobs ist erstmals ein pauschaler Arbeitgeberbeitrag von 3,6 Prozent zur Pflegeversicherung vorgesehen. Der allgemeine Beitragssatz von 3,6 Prozent bleibt nach dem Entwurf unverändert, die Mehreinnahmen kommen über die Bemessungsbasis.

Der Verfahrensstand: Entwurf, nicht Gesetz

Wichtig für die Einordnung: Das PNOG ist ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Kabinettsbeschluss, Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Einzelne Stellschrauben können sich im Verfahren ändern, die Erfahrung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in diesem Sommer zeigt aber: An der Grundrichtung, mehr Einnahmen über Gutverdiener, wird im Zweifel festgehalten. Der Hintergrund ist derselbe wie in der Krankenversicherung: Die soziale Pflegeversicherung schreibt strukturell Defizite, die Leistungsausgaben wachsen schneller als die Löhne und damit die Einnahmen.

Für die Beiträge ab Januar 2027 gilt deshalb: Die Werte auf dieser Seite sind Planungsstand und so gekennzeichnet. Sobald das Gesetz verkündet ist und die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung die endgültigen Grenzen festlegt, tragen wir die finalen Zahlen nach.

Was das in Euro bedeutet

Die Wirkung hängt davon ab, wo dein Einkommen liegt und ob du Kinder hast. Die Tabelle zeigt den Pflegebeitrag am jeweiligen Deckel, also für alle, die oberhalb der Grenze verdienen (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil):

Pflegebeitrag am Deckel20262027 ohne PNOG (voraussichtlich)2027 mit PNOG (voraussichtlich)
Beitragspflichtiges Einkommen (Monat)5.812,50 €6.375 €7.050 €
Mit Kind (3,6 %)209,25 €229,50 €253,80 €
Kinderlos (bisher 4,2 %, geplant 4,3 %)244,13 €267,75 €303,15 €
davon Arbeitnehmeranteil kinderlos139,50 €153,00 €176,25 €
davon Arbeitgeberanteil104,63 €114,75 €126,90 €

Annahmen: allgemeiner Beitragssatz unverändert 3,6 %, Kinderlosen-Zuschlag ab 2027 0,7 % (Entwurf), Grenzen nach aktueller Prognose. Ab dem zweiten Kind gelten Abschläge von 0,25 Prozentpunkten je Kind bis zum fünften Kind. Sonderregel Sachsen: Der Arbeitgeber trägt dort 1,3 statt 1,8 Prozentpunkte.

Drei Konstellationen, einmal durchgerechnet:

Kinderloser Angestellter über der Grenze, freiwillig gesetzlich versichert

Pflegebeitrag heute 244,13 Euro, ab 2027 mit PNOG voraussichtlich 303,15 Euro. Vom Anstieg um rund 59 Euro trägt der Arbeitnehmer rund 37 Euro im Monat, den Rest der Arbeitgeber. Zusammen mit der Krankenversicherung steigt der gesamte Arbeitnehmeranteil am GKV-Höchstbeitrag von rund 648 auf rund 734 Euro im Monat, ein Plus von etwa 86 Euro.

Selbstständiger in der freiwilligen GKV, kinderlos, Einkommen über der Grenze

Ohne Arbeitgeber trägt er den kompletten Anstieg allein: Kranken- und Pflegeversicherung zusammen steigen von 1.261 Euro (2026) auf voraussichtlich rund 1.419 Euro im Monat mit PNOG. Das sind rund 158 Euro mehr, fast 1.900 Euro im Jahr, ohne eine einzige Leistungsverbesserung.

Angestellter mit 75.000 Euro Jahresgehalt

Auch unterhalb der neuen Grenzen wird es teurer, nur eben anteilig: Beitragspflichtig wären 2027 die vollen 75.000 Euro statt heute 69.750 Euro, weil beide Grenzen über sein Gehalt steigen. Der Effekt setzt sich aus der Krankenversicherungs-Grenze (bereits beschlossen) und der Pflege-Grenze (geplant) zusammen.

In den Medienberichten zum Entwurf ist von rund sechs Millionen Versicherten die Rede, deren Pflegebeitrag durch die neue Grenze steigen würde. Es ist damit der Baustein der Reform mit der größten Breitenwirkung bei Gutverdienern, exakt der Gruppe, die 2027 bereits den Sprung der Kranken-Bemessungsgrenze bezahlt.

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Wen die Reform nicht oder nur mittelbar trifft

Privatversicherte

Der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung ist nicht einkommensabhängig, sondern wird nach dem Eintrittsalter kalkuliert. Die höhere Bemessungsgrenze wirkt nur mittelbar: Der gesetzliche Höchstbetrag der privaten Pflegepflichtversicherung ist an den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung gekoppelt und steigt mit ihm. Spürbar ist das vor allem für Versicherte, deren Beitrag bereits an diesem Deckel liegt. Für alle anderen ändert die Grenze nichts, die Beitragsentwicklung der privaten Pflegepflichtversicherung folgt eigenen Regeln.

Beamte

Beihilfeberechtigte versichern in der privaten Pflegepflichtversicherung nur den Restkostenanteil, auch hier ohne Einkommensbezug. Die Bemessungsgrenze spielt für sie keine Rolle.

Einkommen unterhalb der bisherigen Grenze

Wer 2027 weniger als die bisherige Bemessungsgrenze verdient, zahlt durch die neue Pflege-Grenze keinen Cent mehr. Für diese Gruppe wirken nur der Kinderlosen-Zuschlag und mögliche spätere Beitragssatz-Entscheidungen.

Die weiteren Bausteine des Entwurfs

Einordnung: dritter Eingriff, gleiche Zielgruppe

Für sich genommen wirkt jeder Baustein moderat. Zusammengezählt trifft 2027 dreierlei dieselbe Gruppe: Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung springt außerordentlich um 300 Euro im Monat (beschlossen), die Pflege-Grenze soll auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze steigen (Entwurf) und beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag der GKV steht die Entscheidung des Schätzerkreises im Oktober noch aus, bei einer prognostizierten Finanzlücke von 12 bis 19 Milliarden Euro. Freiwillig gesetzlich versicherte Gutverdiener tragen von all dem den Maximalsatz.

Zur ehrlichen Einordnung gehört auch die Gegenseite: Die private Pflegepflichtversicherung hat zum 1. Januar 2026 ebenfalls deutlich angepasst, für Nichtbeihilfeberechtigte um durchschnittlich 16 Prozent. Steigende Pflegekosten treffen beide Systeme. Der Unterschied liegt in der Mechanik: Die private Seite kalkuliert nach Kosten und Alter, die gesetzliche Seite nach Einkommen. Je höher dein Einkommen, desto stärker verschiebt der Gesetzgeber die Last in deine Richtung, unabhängig davon, welche Leistung du dafür bekommst.

Was das für die Wechselentscheidung 2026 heißt. Die Pflege-Grenze ist ein weiterer Posten in der Rechnung, die viele Angestellte gerade wegen der Versicherungspflichtgrenze 2027 aufmachen: Wer 2026 noch wechseln kann und es durchgerechnet für richtig hält, wechselt vor dem Stichtag 31. Dezember 2026 auch aus dem Pflege-Mechanismus der GKV hinaus. Ein Grund zur Eile ist die Pflegereform allein aber nicht, sie ist ein Baustein der Gesamtrechnung, nicht ihr Ersatz.

Was du jetzt konkret tun kannst

  1. Freiwillig GKV-versichert über der Grenze: Rechne den GKV-Pfad 2027 mit beiden neuen Grenzen durch, unser PKV-Rechner zeigt die Höchstbeitrags-Entwicklung bis 67. Prüfe, ob das Wechselfenster 2026 für dich offen ist.
  2. Angestellt und knapp unter der Versicherungspflichtgrenze: Für dich ändert die Pflegereform die Beitragslast, nicht die Wechselmöglichkeit. Die Grenzen-Mechanik steht auf der Seite zur Versicherungspflichtgrenze 2027.
  3. Privat versichert: Kein Handlungsdruck aus dieser Reform. Die relevante Stellschraube bleibt die Qualität deines Tarifs, gerade vor der Anpassungsrunde 2027.
  4. In jedem Fall: Entscheidungen auf Basis des Referentenentwurfs sind Entscheidungen auf Vorrat. Verfolge den Kabinettsbeschluss im Herbst, wir halten diese Seite aktuell.

Häufige Fragen zur Pflegereform 2027

Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)?

Der Reformentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die soziale Pflegeversicherung, vorgelegt am 5. Juni 2026. Kern der Finanzierungsseite: Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der Pflege auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze zum 1. Januar 2027 und ein Kinderlosen-Zuschlag von 0,7 Prozent. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Wie stark steigt der Pflegebeitrag 2027 für Gutverdiener?

Am Deckel von heute 244 auf voraussichtlich rund 303 Euro im Monat für Kinderlose, ein Plus von rund 59 Euro oder 24 Prozent. Ohne die Reform wäre der Höchstbeitrag nur auf rund 268 Euro gestiegen. Angestellte tragen davon rund 37 Euro selbst, Selbstständige in der freiwilligen GKV den vollen Betrag.

Ist die Reform schon beschlossen?

Nein. Bislang existiert der Referentenentwurf vom 5. Juni 2026, das parlamentarische Verfahren steht aus. Einzelne Punkte können sich noch ändern, die Grundrichtung höherer Einnahmen gilt als gesetzt. Wir aktualisieren diese Seite mit jedem Verfahrensschritt.

Betrifft die höhere Grenze auch Privatversicherte?

Nicht direkt: Der Beitrag der privaten Pflegepflichtversicherung ist einkommensunabhängig. Mittelbar steigt nur der gesetzliche Höchstbetrag, der an den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung gekoppelt ist. Das spüren vor allem Versicherte, die bereits am Deckel liegen.

Steigt auch der Zuschlag für Kinderlose?

Ja, geplant von 0,6 auf 0,7 Prozent ab Januar 2027. Kinderlose zahlen dann 4,3 statt 4,2 Prozent, den Zuschlag trägt der Arbeitnehmer allein.

Was ändert sich bei der Familienversicherung?

Ab 2028 soll die beitragsfreie Mitversicherung in der Pflege eingeschränkt werden, im Gespräch ist ein eigener Beitrag für mitversicherte Ehepartner. Dieser Teil des Entwurfs ist noch vage und kann sich im Verfahren deutlich verändern.

Quellen und Stand
  • Bundesministerium für Gesundheit: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz), vorgelegt am 05.06.2026
  • GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Bundestagsbeschluss vom 10.07.2026 (Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze 2027) (BMG-FAQ)
  • § 55 SGB XI (Beitragssatz, Kinderlosen-Zuschlag, Kinder-Abschläge), § 110 SGB XI (Höchstbetragsregelungen der privaten Pflegepflichtversicherung)
  • Techniker Krankenkasse: Pflegereform 2027 im Überblick (tk.de)
  • PKV-Verband: Beitragsanpassung der privaten Pflegepflichtversicherung zum 01.01.2026
Stand: 2. September 2026. Alle Werte für 2027 sind Prognosen auf Basis des Referentenentwurfs und der erwarteten Rechengrößen. Wir aktualisieren diese Seite nach Kabinettsbeschluss, Bundestagsbeschluss und Verkündung der Rechengrößenverordnung.
Lukas Becker, Experte für private Krankenversicherung, MeinMakler24
Geschäftsführer MeinMakler24 GmbH. Berät seit 2022 Leistungsträger zur privaten Krankenversicherung, über 800 Kunden, 5,0 Sterne bei Google. Entwickler der SC3-Methode.
Zuletzt aktualisiert: 2. September 2026

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