Die Hälfte deines Beitrags, aber nie mehr als der Deckel: 508,59 Euro im Monat sind 2026 das Maximum, 2027 werden es voraussichtlich 557,81 Euro. Hier steht die komplette Rechnung, inklusive Pflegeversicherung und der Fehler, die in Lohnabrechnungen regelmäßig Geld kosten.
Wer als Angestellter in die private Krankenversicherung wechselt, zahlt seinen Beitrag nicht allein: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Hälfte dazuzugeben, gedeckelt auf den Betrag, den er auch für einen gesetzlich versicherten Spitzenverdiener zahlen würde (§ 257 SGB V). 2026 sind das maximal 508,59 Euro im Monat für die Krankenversicherung plus 104,63 Euro für die Pflegepflichtversicherung. Zusammen übernimmt der Arbeitgeber damit bis zu 613,22 Euro deines Gesamtbeitrags. Diese Seite zeigt die Formel dahinter, die Werte für 2026 und 2027, die Sonderfälle und die vier Abrechnungsfehler, die uns in der Beratung am häufigsten begegnen.
Quellen: § 257 SGB V, § 61 SGB XI; Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026; BMG, durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 (2,9%, Bundesanzeiger vom 10.11.2025)
Den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 Abs. 2 SGB V bekommt, wer als Arbeitnehmer versicherungsfrei ist, weil sein regelmäßiges Jahresentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2026: 77.400 Euro), oder wer sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen und bei einem privaten Versicherer vollversichert ist. Drei Bedingungen stellt das Gesetz an den Vertrag:
Kein Anspruch besteht für Selbstständige und Freiberufler (kein Arbeitgeber), für Beamte (dort übernimmt die Beihilfe typischerweise 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten) und für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, dazu unten mehr.
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags, höchstens aber den Betrag, den er für einen freiwillig gesetzlich Versicherten mit Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze zahlen müsste. Dieser Deckel berechnet sich aus drei Werten:
2026: 69.750 Euro im Jahr, also 5.812,50 Euro im Monat. Bis zu diesem Einkommen werden GKV-Beiträge berechnet und genau daran hängt auch der maximale Zuschuss.
14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) plus 2,9 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026, zusammen 17,5 Prozent. Wichtig: Es zählt der amtliche Durchschnittswert, nicht der Zusatzbeitrag einer einzelnen Kasse.
5.812,50 Euro × 17,5 % = 1.017,19 Euro. Die Hälfte davon sind 508,59 Euro, der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung 2026.
Die Rechnung geht auf den Cent auf und lohnt sich nachzuvollziehen, denn sie erklärt auch, warum der Zuschuss jedes Jahr steigt: Er hängt an der Beitragsbemessungsgrenze und am durchschnittlichen Zusatzbeitrag und beide kennen seit Jahren nur eine Richtung.
2027 springt die Beitragsbemessungsgrenze durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz außerordentlich stark auf voraussichtlich 76.500 Euro (6.375 Euro im Monat). Was für freiwillig gesetzlich Versicherte den Höchstbeitrag um rund 122 Euro verteuert, wirkt für Privatversicherte in die andere Richtung: Der maximale Arbeitgeberzuschuss steigt um fast 50 Euro im Monat.
| Wert | 2026 | 2027 (voraussichtlich) |
|---|---|---|
| BBG Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 €/Monat | 6.375 €/Monat |
| Rechnerischer GKV-Höchstbeitrag KV (17,5%) | 1.017,19 € | 1.115,63 € |
| Maximaler Zuschuss Krankenversicherung | 508,59 € | 557,81 € |
| Maximaler Zuschuss Pflegepflichtversicherung (1,8% der BBG) | 104,63 € | 114,75 € |
| Maximaler Zuschuss Pflege in Sachsen (1,3% der BBG) | 75,56 € | 82,88 € |
| Maximaler Gesamtzuschuss (außerhalb Sachsens) | 613,22 € | 672,56 € |
Werte 2027 sind Prognosen: BBG nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, gerechnet mit unverändertem durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9%. Der Zusatzbeitrag für 2027 wird erst nach der Sitzung des GKV-Schätzerkreises im Oktober 2026 festgelegt, die endgültige BBG mit der Rechengrößenverordnung im Herbst 2026. Wir aktualisieren die Tabelle dann.
Eine Sonderregel gilt für Beschäftigte, die bei Versicherungspflicht keinen Anspruch auf Krankengeld hätten, etwa nach Erreichen der Regelaltersgrenze: Für sie rechnet der Arbeitgeber mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 statt 14,6 Prozent, der Deckel liegt 2026 dann bei 491,16 Euro.
Neben der Krankenversicherung besteht ein eigener Anspruch für die private Pflegepflichtversicherung (§ 61 SGB XI). Auch hier gilt: die Hälfte des tatsächlichen Beitrags, gedeckelt auf den Arbeitgeberanteil, der bei Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung fällig wäre. Beim Pflege-Beitragssatz von 3,6 Prozent trägt der Arbeitgeber die Hälfte, also 1,8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze: 2026 sind das maximal 104,63 Euro im Monat.
Die Ausnahme ist Sachsen. Weil das Land den Buß- und Bettag als Feiertag behalten hat, tragen Beschäftigte dort einen Prozentpunkt des Pflegebeitrags allein (§ 58 Abs. 3 SGB XI). Der Arbeitgeberanteil beträgt deshalb nur 1,3 Prozent, der maximale Zuschuss 75,56 Euro (2026). Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten ist übrigens nie zuschussfähig, den tragen auch gesetzlich Versicherte allein.
Die Wirkung der Formel zeigt sich am schnellsten in konkreten Beiträgen (jeweils Krankenversicherung inklusive Krankentagegeld, ohne Pflege):
| Monatsbeitrag PKV | Hälfte des Beitrags | Arbeitgeberzuschuss 2026 |
|---|---|---|
| 450 € | 225 € | 225 € (Hälfte, Deckel greift nicht) |
| 700 € | 350 € | 350 € (Hälfte, Deckel greift nicht) |
| 1.300 € | 650 € | 508,59 € (Deckel greift) |
Bis zu einem Beitrag von 1.017,19 Euro (2026) bekommst du also exakt die Hälfte erstattet. Erst darüber zahlst du jeden zusätzlichen Euro allein. Für die Tarifwahl heißt das: Zwischen einem 950-Euro-Tarif und einem 1.100-Euro-Tarif liegt netto weniger Abstand, als die Bruttobeiträge suggerieren, zwischen 1.100 und 1.300 Euro dagegen der volle Unterschied. Genau solche Effekte rechnen wir in der SC3-Analyse durch, bevor eine Tarifentscheidung fällt.
Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir deinen realen Eigenanteil aus: Beitrag minus Zuschuss, gegen deinen aktuellen GKV-Beitrag gestellt. Ehrlich, auf den Cent und mit Blick auf die Entwicklung bis 67.
Kostenloses ErstgesprächZuschussfähig sind alle Vertragsleistungen, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Das ist mehr, als viele Lohnabrechnungen berücksichtigen:
Beim Thema Angehörige lohnt Genauigkeit: Die Prämien für Ehepartner und Kinder zählen nur mit, wenn diese bei Versicherungspflicht des Beschäftigten familienversichert wären, also insbesondere kein eigenes Einkommen oberhalb der Familienversicherungsgrenzen haben. Und der Deckel bleibt derselbe: Auch mit drei mitversicherten Kindern zahlt der Arbeitgeber 2026 höchstens 508,59 Euro. Bei einer privat versicherten Familie mit hohem Gesamtbeitrag ist der Höchstzuschuss deshalb schnell ausgeschöpft.
Entscheidend ist der sozialversicherungsrechtliche Status. Ein beherrschender GGF ist nicht abhängig beschäftigt und hat deshalb keinen gesetzlichen Anspruch aus § 257 SGB V. Die GmbH kann einen Zuschuss freiwillig zahlen, das ist dann aber Vereinbarungssache und wird steuerlich anders behandelt als der gesetzliche Zuschuss. Nicht beherrschende GGF mit Statusfeststellung als Angestellte haben den normalen Anspruch. Diese Abgrenzung gehört in jede GGF-Beratung, wir prüfen sie standardmäßig mit.
Kein Zuschuss nach § 257 SGB V, dafür übernimmt die Beihilfe des Dienstherrn typischerweise 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten. Die PKV deckt nur den Rest, entsprechend niedriger ist der Beitrag. Details auf der Seite PKV für Beamte.
Ohne Arbeitgeber kein Zuschuss, der Beitrag ist aber als Sonderausgabe absetzbar (Basisabsicherung in voller Höhe). Eine Ausnahme sind Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse: Die KSK zahlt privat Versicherten einen vergleichbaren Beitragszuschuss. Mehr zur Kalkulation ohne Zuschuss auf der Seite PKV für Selbstständige.
Privat versicherte Bezieher einer gesetzlichen Rente erhalten auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenversicherung von der Rentenversicherung (§ 106 SGB VI), ebenfalls begrenzt auf die Hälfte des Beitrags. Für die Pflegeversicherung gibt es im Rentenbezug keinen Zuschuss, das gehört in jede Ruhestandsplanung eingerechnet.
Der Zuschuss ist an das laufende Arbeitsentgelt gekoppelt. Ruht die Beschäftigung ohne Bezahlung, ruht auch der Zuschuss, während der PKV-Beitrag voll weiterläuft:
Aus der Betreuung von über 800 Kunden kennen wir die typischen Stellen, an denen Zuschuss verloren geht. Ein Blick auf die eigene Abrechnung lohnt sich einmal im Jahr:
Der Arbeitgeberzuschuss ist einer der Gründe, warum der Brutto-Vergleich zwischen GKV und PKV in die Irre führt. Ein Beispiel mit den Werten 2026: Ein Angestellter über der Beitragsbemessungsgrenze zahlt in der GKV als Arbeitnehmeranteil rund 648 Euro im Monat (kinderlos, inklusive Pflege). Ein leistungsstarker PKV-Tarif für einen gesunden 35-Jährigen mit 800 Euro Gesamtbeitrag kostet nach Abzug des hälftigen Zuschusses netto 400 Euro, rund 250 Euro weniger als der GKV-Anteil. Entscheidend ist aber nicht der Einstiegspreis, sondern die Entwicklung über Jahrzehnte: Beitragsstabilität, Rückstellungen und Tarifmechaniken wiegen schwerer als 100 Euro Ersparnis heute. Genau deshalb prüfen wir jeden Tarif über die drei SC3-Ebenen und rechnen den GKV-Pfad bis 67 dagegen, bevor wir eine Empfehlung geben.
2026 maximal 508,59 Euro im Monat für die Krankenversicherung plus bis zu 104,63 Euro für die Pflegepflichtversicherung (Sachsen: 75,56 Euro). 2027 voraussichtlich 557,81 Euro plus 114,75 Euro, weil die Beitragsbemessungsgrenze außerordentlich steigt. Die 2027er Werte sind bis zur Rechengrößenverordnung im Herbst 2026 Prognosen.
Ja. Zuschussfähig ist alles, was der Art nach den GKV-Leistungen entspricht. Das Krankentagegeld entspricht dem gesetzlichen Krankengeld. Nicht zuschussfähig sind Bausteine ohne GKV-Pendant wie Krankenhaustagegeld oder Pflegezusatzversicherungen.
Dann gibt es genau die Hälfte des tatsächlichen Beitrags, denn mehr als 50 Prozent zahlt der Arbeitgeber nie. Bei 700 Euro Beitrag sind das 350 Euro, obwohl der Deckel 508,59 Euro erlauben würde.
Nein, § 257 SGB V setzt eine abhängige Beschäftigung voraus. Selbstständige setzen ihren Beitrag stattdessen als Sonderausgaben ab. Ausnahme: Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse erhalten von der KSK einen vergleichbaren Zuschuss.
Ja, wenn die Angehörigen bei Versicherungspflicht familienversichert wären. Der Gesamtzuschuss bleibt trotzdem auf den Höchstbetrag von 508,59 Euro (2026) gedeckelt, auch bei mehreren Mitversicherten.
Ohne Arbeitsentgelt kein Zuschuss: In der Elternzeit, bei unbezahltem Urlaub und nach Ende der Entgeltfortzahlung läuft der volle PKV-Beitrag privat weiter. Das gehört in die Wechselentscheidung eingerechnet, besonders bei geplanter Familiengründung.
Im kostenlosen Erstgespräch stellen wir Beitrag, Zuschuss und GKV-Alternative nebeneinander. Wir sagen dir auch ehrlich, wenn Bleiben die bessere Entscheidung ist.
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