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PKV-Ratgeber · Nachschlagewerk

PKV-Glossar: Fachbegriffe der privaten Krankenversicherung, verständlich erklärt.

Die Sprache der Versicherer entschlüsselt. Jeder Begriff so erklärt, dass du Vertragsunterlagen selbst lesen kannst.

Von Lukas Becker · Zuletzt aktualisiert: 7. Juli 2026 · 24 Begriffe zum Nachschlagen

Wer sich mit der privaten Krankenversicherung beschäftigt, trifft auf eine eigene Sprache: Alterungsrückstellung, Kontrahierungszwang, Karenzzeit. Angebote und Vertragsbedingungen setzen diese Begriffe voraus, erklären sie aber selten. Genau das holt dieses Glossar nach, verständlich und praxisnah.

Jeder Eintrag steht für sich. Wo ein Thema mehr Tiefe verdient, führt ein Link zur ausführlichen Analyse. Den Gesamtzusammenhang liefert der PKV-Ratgeber mit 26 Kapiteln.

A

Alterungsrückstellung

Der Teil deines PKV-Beitrags (ca. 30 bis 40%), der nicht für aktuelle Leistungen verwendet, sondern für das Alter angespart wird. Die Rückstellung wird verzinslich angelegt und fängt die mit dem Alter steigenden Gesundheitskosten ab, ohne dass der Beitrag in gleichem Maße steigen muss. Faustregel: 1.000 Euro gesparte Rückstellung reduzieren den Beitrag im Alter um ca. 5 Euro pro Monat. Vertiefung: PKV im Alter

Anwartschaft

Eine Versicherung, die dein Recht auf einen späteren PKV-Eintritt ohne erneute Gesundheitsprüfung sichert. Die kleine Anwartschaft konserviert nur den Gesundheitszustand, die große Anwartschaft zusätzlich das Eintrittsalter und baut bereits Alterungsrückstellungen auf. Typische Kosten: 10 bis 80 Euro pro Monat je nach Variante.

B

Basistarif

Ein gesetzlich vorgeschriebener PKV-Tarif mit Leistungen auf GKV-Niveau, der jedem offensteht, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge. Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt. Der Basistarif dient als Auffangnetz für Versicherte, die sich ihren regulären Tarif nicht mehr leisten können. Die Leistungen sind deutlich eingeschränkter als in normalen PKV-Tarifen.

Beihilfe

Die finanzielle Beteiligung des Dienstherrn an den Krankheitskosten von Beamten. Der Beihilfesatz beträgt 50% für Beamte (70% mit 2 oder mehr Kindern), 70% für Ehegatten und 80% für Kinder. Beamte müssen nur den Restbetrag über eine private Krankenversicherung absichern, was die Beiträge deutlich reduziert. Vertiefung: PKV für Beamte

Beitragsanpassung (BAP)

Die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der PKV-Beiträge an veränderte Rahmenbedingungen wie medizinische Inflation, Lebenserwartung und Zinsentwicklung. Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben um mehr als 10% (teilweise 5%) von den kalkulierten Werten abweichen. Ein unabhängiger Treuhänder muss jeder Anpassung zustimmen (§ 203 VVG). Vertiefung: Was bei einer Beitragserhöhung zu tun ist

Beitragsrückerstattung (BRE)

Eine Rückzahlung von Beiträgen durch den Versicherer, wenn du in einem Kalenderjahr keine oder nur geringe Leistungen eingereicht hast. Je nach Tarif können bis zu 6 Monatsbeiträge zurückfließen. Die BRE ist ein wichtiger Hebel zur Beitragssenkung, aber kein Grund, notwendige Arztbesuche aufzuschieben.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Eine Versicherung, die eine monatliche Rente zahlt, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kannst. Im PKV-Kontext besonders wichtig, denn die PKV-Beiträge sinken bei Berufsunfähigkeit nicht. Die SC3-Regel lautet deshalb: keine PKV ohne ausreichende BU-Absicherung.

G

Gesetzlicher Zuschlag (10%)

Ein Pflichtaufschlag von 10% auf den PKV-Beitrag, der vom 21. bis zum 60. Lebensjahr erhoben wird (§ 149 VAG). Der Zuschlag wird verzinslich angespart und ab dem 65. Lebensjahr zur Beitragsstabilisierung eingesetzt. Ab 80 Jahren entfällt er komplett. Dieser Mechanismus ist einer der Gründe, warum PKV-Beiträge im Alter nicht explosionsartig steigen. Vertiefung: die 7 Mechanismen im Alter

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Gebührenordnung legt fest, wie ärztliche Leistungen in der privaten Krankenversicherung abgerechnet werden. Jede Leistung hat einen Basisbetrag, der mit einem Steigerungsfaktor multipliziert wird. Üblich sind der 2,3-fache Satz (Regelsatz) und der 3,5-fache Satz (Höchstsatz). Dein Tarif definiert, bis zu welchem Satz erstattet wird. Tarife mit nur 2,3-fachem Satz können bei Spezialisten zu hohen Eigenanteilen führen.

Gesundheitsprüfung

Die Überprüfung deines Gesundheitszustands bei der Antragstellung. Dazu beantwortest du detaillierte Fragen zu Vorerkrankungen, Behandlungen und Diagnosen, der Rückblickzeitraum beträgt je nach Frage 3 bis 10 Jahre. Das Ergebnis entscheidet über Normalannahme, Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. Vertiefung: Gesundheitsfragen richtig beantworten

J

JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze)

Die Einkommensgrenze, ab der Angestellte aus der GKV-Versicherungspflicht herausfallen und in die PKV wechseln dürfen. 2026 liegt sie bei 77.400 Euro brutto pro Jahr. Du musst dieses Einkommen mindestens ein volles Kalenderjahr überschritten haben. Für Selbstständige und Beamte gilt die JAEG nicht. Vertiefung: In die PKV wechseln

K

Kontrahierungszwang

Die gesetzliche Pflicht eines PKV-Versicherers, einen Antragsteller im Basistarif anzunehmen, unabhängig von Vorerkrankungen oder Alter. Der Zwang gilt nur für den Basistarif, nicht für Normaltarife. Im Basistarif dürfen keine Risikozuschläge erhoben oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Eine Gesundheitsprüfung darf trotzdem durchgeführt werden (bestätigt durch OLG Köln 20 U 151/12).

Kostendämpfungspauschale

Ein jährlicher Eigenanteil, den manche Bundesländer von ihren Beamten bei der Beihilfe einbehalten. Die Höhe ist nach Besoldungsgruppe gestaffelt, bis zu 600 Euro pro Jahr bei höheren Besoldungsgruppen. Nicht alle Bundesländer erheben die Pauschale. Sie reduziert effektiv die Beihilfeleistung und gehört bei der Tarifwahl für Beamte auf die Rechnung. Vertiefung: PKV für Beamte

Krankentagegeld (KTG)

Eine tägliche Zahlung deines Versicherers bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit. Es ersetzt das wegfallende Einkommen nach Ablauf der Lohnfortzahlung (bei Angestellten) bzw. ab dem vereinbarten Tag (bei Selbstständigen). Die Karenzzeit bestimmt, ab welchem Tag gezahlt wird und beeinflusst den Beitrag maßgeblich. Vertiefung: PKV für Selbstständige

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M

Medizinische Notwendigkeit

Der zentrale Leistungsauslöser in der PKV. Dein Tarif erstattet Behandlungen, die „medizinisch notwendig" sind, definiert als Heilbehandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft. Im Gegensatz zum GKV-Maßstab aus § 12 SGB V („ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich") orientiert sich die private Krankenversicherung am medizinischen Optimum. Die genaue Formulierung in den Versicherungsbedingungen ist entscheidend.

N

Neugeborenennachversicherung

Das Recht, ein Neugeborenes innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge in die PKV eines Elternteils aufzunehmen (§ 198 VVG). Voraussetzung: Ein Elternteil ist seit mindestens 3 Monaten privat versichert. Der Schutz beginnt rückwirkend ab Geburt und gilt auch bei angeborenen Erkrankungen, ein enormer Vorteil für Familien. Vertiefung: PKV mit Familie

Notlagentarif

Der niedrigste PKV-Tarif, der greift, wenn Beiträge nicht mehr gezahlt werden (§ 193 VVG, § 12h VAG). Er deckt nur akute Schmerzbehandlung, Schwangerschaftsversorgung und Vorsorge für Kinder ab, der Beitrag liegt bei ca. 100 bis 120 Euro pro Monat. Auslöser sind 2 Monate Beitragsrückstand nach Mahnung, auf Rückstände kommt ein Säumniszuschlag von 1% pro angebrochenem Monat. Zurück in den Normaltarif geht es erst am ersten Tag des zweiten Monats nach vollständigem Ausgleich aller Rückstände, Zuschläge und Mahnkosten.

P

Pflegeversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit. PKV-Versicherte schließen eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) ab, die im Leistungsumfang der sozialen Pflegeversicherung entspricht. Da diese Pflichtversicherung nur eine Teilabsicherung bietet, ist eine private Pflegezusatzversicherung dringend empfehlenswert, um die Pflegelücke von oft 2.000 bis 4.000 Euro pro Monat zu schließen.

R

Risikovoranfrage

Eine anonymisierte Anfrage an einen oder mehrere Versicherer, um vorab zu klären, ob und zu welchen Konditionen eine Aufnahme möglich ist. Der entscheidende Vorteil: Eine Ablehnung bei der Risikovoranfrage wird nicht gespeichert und hat keine Folgen für spätere Anträge. Bei einem formellen Antrag wird eine Ablehnung dagegen in der Sonderwagnisdatei vermerkt.

S

SC3-Methode

Das von MeinMakler24 entwickelte Analyseverfahren für PKV-Tarife mit drei Prüfebenen: Rechtssicherheit (Vertragsbedingungen, Leistungskataloge, Ausschlussklauseln), Beitragsstabilität (Bilanzkennzahlen, Beitragshistorien, Zukunftsprognosen) und Tarifmechaniken (Sanktionsmechaniken bei der BRE, Gesundheitsförderung, Vertriebsstrategie und Gesamtausrichtung der Gesellschaft). Ergänzt durch Future Protect, AssetShield und lebenslange Betreuung. Die SC3-Methode im Detail

Selbstbeteiligung (SB)

Der Betrag, den du im Krankheitsfall pro Jahr selbst trägst, bevor die Erstattung einsetzt. Typische Werte liegen bei 300 bis 1.500 Euro. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Monatsbeitrag, erhöht aber das finanzielle Risiko bei Krankheit. Die optimale Höhe hängt von deinem Gesundheitsverhalten und deiner finanziellen Situation ab. Vertiefung: Was die PKV kostet

Standardtarif

Ein spezieller Tarif für langjährig Versicherte (mindestens 10 Jahre PKV oder Alter 65+), der als Auffangnetz bei Beitragsproblemen dient. Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt, die Leistungen liegen zwischen Basistarif und Normaltarif. Die aufgebauten Alterungsrückstellungen werden vollständig angerechnet.

T

Tarifwechsel (§ 204 VVG)

Das gesetzliche Recht, innerhalb deines Versicherers in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne Verlust der Alterungsrückstellungen. Bei gleichen oder geringeren Leistungen ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Der Tarifwechsel ist einer der mächtigsten Hebel zur Beitragsoptimierung und kann Einsparungen von 30 bis 50% ermöglichen. Vertiefung: Tarifwechsel nach § 204 VVG

V

Versicherungspflichtgrenze

Der andere Name für die JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze): die Einkommensschwelle, ab der Angestellte nicht mehr gesetzlich versicherungspflichtig sind und in die private Krankenversicherung wechseln können. 2026 sind das 77.400 Euro brutto pro Jahr. Achtung: Die BBG (Beitragsbemessungsgrenze) ist ein anderer Wert, sie bestimmt den GKV-Höchstbeitrag, die JAEG den PKV-Zugang. Vertiefung: In die PKV wechseln

Lukas Becker, Experte für private Krankenversicherung, MeinMakler24
Geschäftsführer MeinMakler24 GmbH. Berät seit 2022 Leistungsträger zur privaten Krankenversicherung, über 800 Kunden, 5,0 Sterne bei Google. Entwickler der SC3-Methode.
Zuletzt aktualisiert: 7. Juli 2026

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